Aufnahme- und Gesamtplanverfahren
Das Aufnahme- und Gesamtplanverfahren ist ein ziemlich aufwendiges Verfahren.Deshalb empfehlen wir, dass Sie sich bei Interesse möglichst frühzeitig die Unterstützung fachlich informierter Personen oder Ihrer gesetzlichen Betreuung sichern.
Folgende Schritte sind grundsätzlich nötig, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe/zur Eingliederung in Anspruch nehmen wollen:
Schritt 1: Antrag stellen
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Teilhabeleistungen an den zuständigen Leistungsträger. In der Regel ist das das Sozialamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises in dem Sie wohnen.
Schritt 2: Antrag wird geprüft
Die Leistungskoordination des Sozialamtes (Ihre für Sie zuständige Sachbearbeitung im Sozialamt) prüft den Antrag und fordert von Ihnen noch weitere Unterlagen an. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich beim Sozialamt einreichen.
Die Leistungskoordination
- prüft aber auch, ob es selbst oder ob nicht eher ein anderer Leistungsträger zuständig ist.
- prüft Ihre Einkommens- und Vermögenssituation (hierfür wird es von Ihnen Nachweise wie z.B. Kontoauszüge verlangen).
- fordert medizinische Befunde und entsprechende Unterlagen an. (Hierfür kann das Amt Sie auffordern, Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden.)
- beauftragt u.U. das Gesundheitsamt mit der Erstellung eines Gutachtens über Sie.
- übergibt Ihren "Fall" an das Sozialamt (Fallmanagement).
Schritt 3: Das Gesundheitsamt kommt
Ein/e Mitarbeiter/in des Gesundheitsamtes setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um eine Diagnose zu stellen und vorrangige Leistungen anderer Leistungsträger zu empfehlen. (Empfehlung: Nehmen Sie diesen Termin nicht alleine wahr, sondern beteiligen Sie eine Person Ihres Vertrauens.)
Schritt 4: Das Fallmanagement nimmt Kontakt auf
Als nächstes wird sich ein/e Fallmanager/in des Sozialamtes mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zur Beratung mit Ihnen vereinbaren. Dieser Termin kann in Ihrer aktuellen Häuslichkeit, im Amt oder telefonisch stattfinden. Bei der Auswahl von Ort und Termin des Gesprächs sind Sie mitspracheberechtigt. An diesem Gespräch sollten Sie dringend eine Person Ihres Vertrauens beteiligen, da Sie davon ausgehen müssen, dass der Termin für Sie anstrengend wird und ein erhebliches Maß an emotionaler Stärke und Konzentration von Ihnen fordert.
Die/Der Fallmanager/in wird
- Ihre Vorgeschichte, Ihre aktuelle Situation, Ihre Zielsetzungen anhand eines umfangreichen Fragebogens (Integrierter Teilhabeplan (ITP)) erheben.
- Sie informieren über
- (vorrangige) Leistungen anderer Rehabilitationsträger,
- andere (vorrangige) Leistungen (z.B. Pflege),
- Leistungen der Eingliederungshilfe.
- Sie danach fragen, welche Leistungen Sie mit welcher Zielsetzung wünschen und diese dokumentieren.
Schritt 5: Das Fallmanagement kommt
Die/Der Fallmanager/in wird mit Hilfe des Integrierten Teilhabeplans (ITP) versuchen, Ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln. Das bedeutet, dass er/sie anhand eines Fragebogens versucht herauszufinden, welche Unterstützungsleistungen Sie aus Sicht des Amtes tatsächlich benötigen. In diesem Termin wird es vor allen Dingen darum gehen, wie Ihre aktuelle Situation aussieht, welche Fähigkeiten und welche Barrieren im Hinblick auf Ihre Ziele vorhanden sind und welche Unterstützungsleistungen (Teilhabeleistungen) notwendig sind, damit Sie Ihre Ziele erreichen können.
Da der ITP sehr umfangreich ist, müssen Sie damit rechnen, dass dieser Termin länger dauert, anstrengend ist und von Ihnen ein Höchstmaß an Konzentrationsfähigkeit verlangt. Deshalb sollten Sie dringend eine Person Ihres Vertrauens an diesem Gespräch beteiligen.
Die/Der Fallmanager/in übergibt anschließend den ausgefüllten ITP an das Sozialamt (Leistungskoordination).
Schritt 6: Das passiert anschließend im Amt
Das Sozialamt (Leistungskoordination) achtet auf den fristgerechten Eingang des über Sie erstellten Gutachtens des Gesundheitsamtes und des vom Fallmanagement über Sie erstellten ITP.
Innerhalb des Amtes wird unter Verantwortung des Fallmanagements über den ermittelten Bedarf beraten. Außerdem wird über die Auswahl von geeigneten Leistungsangeboten beraten. Dabei sind alle Beteiligten angehalten, Ihr Wunsch- und Wahlrecht zu berücksichtigen.
Schritt 7: Die Gesamtplankonferenz
Als nächstes sollten Sie eine Einladung zu einem Gespräch im Amt erhalten. Bei diesem Gespräch handelt es sich um die so genannte Gesamtplankonferenz. Dieser Termin ist sehr wichtig für Sie, denn hier wird endgültig festgelegt, ob Sie Anspruch auf Teilhabeleistungen haben und welche Teilhabeleistungen Sie erhalten sollen. Außerdem wird bei diesem Gespräch auch geklärt, welche Facheinrichtung damit beauftragt werden soll, die Ihnen gewährten Teilhabeleistungen zu erbringen.
WICHTIG: Sie haben das Recht, auf die Gesamtplankonferenz zu verzichten. Allerdings liegt die Durchführung einer Gesamtplankonferenz auch im Ermessen des Sozialamtes.
WICHTIG: Sie haben das Recht, sich für eine ganz bestimmte Facheinrichtung zu entscheiden.
WICHTIG: Sie haben das Recht, eine Person Ihres Vertrauens zur Gesamtplankonferenz mitzubringen.
Bei diesem Gespräch werden Sie auf das Fallmanagement, vielleicht auch auf eine/n oder mehrere Mitarbeiter/innen des Sozialamtes und unter Umständen auch auf Vertreter/innen anderer Leistungsträger treffen. Damit Sie sich auf den Gesprächsverlauf konzentrierten können, sollten Sie in jedem Fall eine Person Ihres Vertrauens mit zur Gesamtplankonferenz nehmen, damit Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht auch ausüben können.
In diesem Gespräch
- wird das Fallmanagement das Ergebnis der Bedarfsermittlung, die bei Ihnen durchgeführt wurde, bekanntgeben.
- wird eine Beratung/Abstimmung zu geeigneten Leistungserbringern (also, durch welche Facheinrichtung erhalten Sie Ihre Leistungen) und zu Ihren Wünschen durchgeführt.
- sollen Sie von den beteiligten Amtspersonen Hilfe bei der Entscheidung für einen Leistungserbringer erhalten.
In diesem Gespräch wird der so genannte "Gesamtplan" erstellt (ITP-Z). Dieser enthält Angaben darüber,
- welche Rehabilitationsträger an dem Verfahren beteiligt sind,
- welche Ziele Sie haben,
- welche Leistungen Ihnen das Amt zur Erreichung der Ziele bewilligt,
- in welchem Umfang Sie diese Leistungen erhalten,
- für welchen Zeitraum Sie diese Leistungen erhalten (mit Angabe des Anfangs- und Enddatums),
- welche Facheinrichtung diese Leistungen erbringt.
Schritt 8: Das passiert anschließend im Amt
Die Leistungskoordination
- stimmt mit der Facheinrichtung die Leistungsart, den Leistungsumfang und die Leistungsdauer ab. Dieser Vorgang wird auf Seite 5 des über Sie erstellten ITP dokumentiert.
- führt danach die Endbearbeitung des Gesamtplans durch.
- erstellt den Bewilligungsbescheid über Ihre Leistungen.
- übergibt Ihren "Fall" an die Facheinrichtung indem sie dieser die Kostenübernahmeerklärung und den ITP als Leistungsgrundlage übersendet.
- übermittelt Ihnen und/oder Ihrem gesetzlichen Vertreter den Leistungsbescheid und den Gesamtplan.
- WICHTIG: Prüfen Sie den Gesamtplan darauf, ob er die Dinge, die in der Gesamtplankonferenz besprochen wurden, auch tatsächlich enthält. Wenn nicht, sollten Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter gegen den Gesamtplan Widerspruch einlegen.
Schritt 9: Die Leistungserbringung beginnt
Spätestens in der Gesamtplankonferenz sollten Sie eine/n Vertreter/in der Facheinrichtung kennengelernt haben, die die Leistungen erbringt, die Ihnen "vom Amt" bewilligt wurden. Noch besser ist es, wenn Sie sich frühzeitig mit einer geeigneten Facheinrichtung in Verbindung setzen.
Ihre Zusammenarbeit mit der Facheinrichtung beginnt an dem Tag, der in Ihrem Gesamtplan als Leistungsbeginn verzeichnet ist. Die Zusammenarbeit mit der Facheinrichtung endet spätestens am letzen Tag des Bewilligungszeitraums, es sei denn, dass Sie vorher eine Verlängerung der Leistungsgewährung beantragt haben. Dann beginnt das hier beschriebene Verfahren von vorne.
Hinweis: Die Darstellung der Schritte 1 bis 9 entspricht dem für Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich verabschiedeten Verfahren. Verfahrensabweichungen bei einzelnen Leistungsträgern sind möglich.